

Das ist kein Problem. Es nutzen nur die Mitarbeiter die MEHRWERT-RENTE®, die wollen. Da wir zu 100 % erfolgsabhängig sind, erhalten wir auch nur für die teilnehmenden Mitarbeiter ein Honorar.
Dann bleibt das bisher eingezahlte Geld erstmal weiterhin in Ihrem Unternehmen. Sobald der ehemalige Mitarbeiter dann in Rente geht, erhält er seinen Anteil für die Zeit, die er bei Ihnen war ausgezahlt – als einmalige Kapitalleistung mit der zugesagten Verzinsung.
In diesem Fall greift die Hinterbliebenenregel. Das heißt, dass entweder der Ehe- oder Lebenspartner oder unterhaltsberechtigte Kinder des Verstorbenen den entsprechenden Anteil erhalten.
Wenn es Ihr Unternehmen nicht mehr gibt, greift eine Sonderregelung und Sie dürfen Ihre aktiven Mitarbeiter bereits vor Rentenbeginn abfinden.
Das Wertvollste einer Firma sind die Mitarbeiter. Aktive Mitarbeiter gehen mit ihren Zusagen nach § 613 a BGB auf den Erwerber über. In diesem Fall übernimmt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten auch die MEHRWERT-RENTE®.
Wichtig: Diese Betriebsrente wirkt sich nicht auf die Bilanz Ihres Unternehmens aus. Sie hat also keinen negativen Einfluss darauf, wie gut sich die Firma verkaufen lässt. Ganz im Gegenteil, der Überschuss welcher generiert wird, ist Kaufpreis bildend. Möchte der Nachfolger die MEHRWERT-RENTE® nicht übernehmen, dann ist der Überschuss Ihr Gewinn.
Vom ersten Termin bis zur Einführung der MEHRWERT-RENTE® in Ihrem Unternehmen müssen Sie mit insgesamt etwa 4 bis 6 Stunden rechnen – das kommt natürlich auch immer darauf an, wie viele Fragen Sie haben.
Sobald wir die MEHRWERT-RENTE® in Ihrem Unternehmen implementiert haben, haben Sie einen laufenden Zeitaufwand von etwa 2 Stunden jährlich.
Ihre jeweiligen Anteile erhalten Ihre Mitarbeiter als einmalige Kapitalleistung bei Rentenbeginn. Hierbei handelt es sich um Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.
Einmalabfindungen werden nach § 34 Abs. 3 EStG nach der sogenannten steuerlichen 1/5-tel Regelung begünstigt. Der Großteil des Geldes bleibt somit beim Mitarbeiter. Das ist im Vergleich zu anderen Dienstleistern ein Vorteil, denn die meisten arbeiten mit Verrentung. Bedeutet: Sie zahlen das eingezahlte Geld Ihrer Mitarbeiter in ihrer Rente monatlich in kleinen Teilen aus – das ist ein großer Verwaltungsaufwand. Durch einmalige Kapitalleistungen ist alles hoch kalkulierbar.
Es besteht zu jedem Zeitpunkt volle Transparenz und birgt keine Überraschungen.
Auch Minijobber können die MEHRWERT-RENTE® erhalten, ohne dass diese einen Nachteil haben und weniger ausbezahlt bekommen.
Meistens ist die MEHRWERT-RENTE® die einzige sinnvolle Möglichkeit, da der Anwendungsbereich von § 3 Nr. 63 EStG auf ein erstes Dienstverhältnis beschränkt ist. Dadurch fallen viele Minijobber z. B. für den Durchführungsweg der Direktversicherung automatisch raus.
Natürlich! Sie können die Zusammenarbeit zu jedem Zeitpunkt beenden.